Planungen und Projekte werden auf mögliche Konflikte mit dem Arten- und Gebietsschutz geprüft.
Genehmigte Vorhaben werden weiterhin naturschutzfachlich begleitet durch eine Umweltbaubegleitung.
Artenschutz
Geschützte Arten können betroffen sein, wenn Windenergieanlagen errichtet, Freiflächen durch Wohnsiedlungen bebaut oder Gehölzbestände beseitigt werden. In unserem Artenschutz-Fachbeitrag klären wir Vorkommensverdachte, zeigen Konflikte auf und entwickeln Lösungen, wie Auswirkungen auf Lebensstätten vermieden und das Vorhaben rechtssicher umgesetzt werden kann.
Biotopschutz
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen u.a. Kleingewässer, Sümpfe, Trockenrasen sowie z.B. in Schleswig-Holstein Knicks und arten- und strukturreiches Dauergrünland. Die Biotope werden von uns erfasst und in ihrer Ausprägung bewertet. Sind sie von der Planung betroffen? Können Knicks, Wallhecken oder Kleingewässer nicht erhalten oder ausreichend geschützt werden, ist Ersatz anzulegen.
Natura 2000-Verträglichkeit
Liegen Natura 2000-Schutzgebiete im Wirkbereich des Vorhabens, ist die Verträglichkeit mit den Schutzzielen zu prüfen. Wir erstellen Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen.
Umweltbaubegleitung
In Genehmigungen zu Bauvorhaben im Freiland, wie zum Beispiel Windparks und Solarparks, sind oftmals naturschutzfachliche Auflagen enthalten, wie Bauzeitenregelungen zum Schutz von bodenbrütenden Vögeln und von Amphibien. Wir begleiten die Baumaßnahmen durch Besatzkontrollen, Vergrämungsmaßnahmen, Kontrolle von Schutzzäunen etc., damit das Vorhaben zeitnah und unter Berücksichtigung des Naturschutzes durchgeführt werden kann.